Spektrum-Anpassungswerte: Den Schall fest im Griff

  • Lärm ist immer das Geräusch der anderen! bei der gesundheitsschädlichen Wirkung von Lärm geht es nicht in erster Linie um die lärmbedingte Schwerhörigkeit, sondern um die psychischen Folgen wie Konzentrationsschwierigkeiten, Bluthochdruck und Lernbehinderung bei Kindern. © ra2 studio - Fotolia.com

Vor allem im privaten Wohnumfeld reagieren Menschen besonders sensibel auf Lärmbelastung. Unter der Zuhilfenahme der so genannten Spektrum-Anpassungswerte kann bereits in der Planung gezielt auf die jeweilige Lärmsituation reagiert werden.

Die Augen kann man schließen – die Ohren leider nicht. Denn während unsere Augen zumindest in der Nacht zur Ruhe kommen, haben unsere Ohren 24 Stunden am Tag geöffnet. Genau darin liegt auch die Problematik im Umgang mit ungewünschten Schallereignissen. Rund zwei Drittel der Bevölkerung fühlen sich durch Lärm belästigt. Rund um die Uhr prasseln Geräusche auf uns ein: Der Presslufthammer im Straßenbau, die vorbei donnernde Straßenbahn, die Zwangsbeschallung mit Hintergrundmusik im Supermarkt. Ja selbst in den eigenen vier Wänden ist man vor ungewollter Beschallung nicht sicher. Unfreiwillige Dauerbeschallung schränkt nicht nur die Lebensqualität ein, sondern kann auf Dauer sogar krank machen, wie zahlreiche Studien belegen.

Die meisten Beschwerden im Wohnumfeld gehen auf Lärmbelästigungen aus Nachbarwohnungen oder die unzureichende Abschirmung von Außenlärm zurück. Deshalb kommt der klaren Einstufung der schallschutztechnischen Eigenschaften eines Gebäudes bzw. von Gebäudeteilen erhöhte Bedeutung zu. Insbesondere Körperschallanregung sowie tiefe Frequenzen sollten deshalb differenziert betrachtet werden.

Mit der Einführung der Önorm B 8115-5 liegt erstmals eine Klassifizierung des Luft- und Trittschallschutzes im Gebäudeinneren sowie des Schallschutzes haustechnischer Anlagen vor. Mit dem Klassifizierungsteil der Önorm gibt es die Möglichkeit, anhand der erreichten Schall-schutz-klasse eines Gebäudes bzw. einer Nutzungseinheit eine Aussage über die schalltechnische Qualität zu treffen. Nach Vorbild des Energieausweises ist damit auch der Weg für die Einführung eines Schallschutzausweises in Österreich geebnet.

In Anlehnung an den Energieausweis bzw. die Energieeffizienzklassen wurde auch die Einstufung der Schallqualität vorgenommen: A bedeutet „hoher Komfort“ bis E „sehr gering“ bzw. „keine Schallschutzklasse festgestellt“. Die Klasse C gibt den Mindeststandard im Neubau vor. Zur Erreichung der höchsten Anforderungsklassen A und B müssen insbesondere auch die niederfrequenten Anteile im Frequenzbereich unter 100 Hz bei der Luft- und Trittschalldämmung berücksichtigt werden.

Für die bauakustische Prüfung bedeutet das im Konkreten, dass neben dem bewerteten Schalldämm-Maß Rw als Einzelwert ergänzend auch die so genannten Spektrum-Anpassungswerte C und Ctr Berücksichtigung finden. Damit soll vor allem die Übereinstimmung zwischen den aus den Messwerten abgeleiteten Einzahlwerten und der subjektiv empfundenen Schalldämmung verbessert bzw. in Einklang gebracht werden. Denn für den höheren Komfortbereich reichen die reinen Bauteileigenschaften in der Regel nicht aus, die Schallschutzwirkung hängt unmittelbar auch vom Frequenzspektrum des einwirkenden Geräusches ab. Das heißt, dass bei tieffrequenten Geräuschen unter 100 Hz die Angabe des Einzelwertes Rw zu wenig Aussagekraft besitzt. Auf diese Weise werden im Wesentlichen Geräusche, die entweder typischerweise innerhalb eines Gebäudes entstehen, oder Verkehrsgeräusche, die von außen einwirken, in die Bewertung aufgenommen. Für die Architektur bzw. Bauphysik ergibt sich daraus die Möglichkeit, im Rahmen der Planung auf bestimmte Standard-Lärmquellen bzw. Lärmsituationen gezielt einzugehen. Die bewerteten Schalldämm-Maße werden um den jeweiligen Spektrum-Anpassungswert korrigiert.

Fakten

Spektrum-Anpassungswerte C und Ctr
dienen zur Anpassung von Schallschutzmaßnahmen an bestimmte, standardisierte Lärmquellen.
Damit kann bereits in der Planung auf unterschiedliche Lärmsituationen eingegangen werden.

C berücksichtigt folgende Lärmquellen:
• Wohnaktivitäten
• Spielende Kinder
• Schienenverkehr mit mittlerer und hoher Geschwindigkeit
• Autobahnverkehr über 80 km/h
• Düsenflugzeuge mit geringem Abstand
• Betriebe, die überwiegend mittel- und hochfrequenten Lärm abgeben

Ctr berücksichtigt folgende Lärmquellen:
• Städtischer Straßenverkehr
• Schienenverkehr mit geringer Geschwindigkeit
• Propellerflugzeuge mit großem Abstand
• Discomusik
• Betriebe, die überwiegend tief- und mittelfrequenten Lärm abstrahlen.

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